Dienstleistungen

Bekanntmachungen / Aushang

Öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel der Stadt Lengerich, Verwaltungsgebäude Tecklenburger Str. 2, 49525 Lengerich und durch Veröffentlichung im Internet unter www.lengerich.de für die Dauer von mindestens 7 Tagen vollzogen. Zusätzlich gibt es einen Bekanntmachungshinweis in der Tageszeitung „Westfälische Nachrichten“.

Bekannt gegeben werden alle Sitzungen des Rates und der Ausschüsse sowie Satzungen, Verodnungen oder Bebauungspläne.

 

Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Globale Rechtsgrundlagen
  • Bekanntmachungsverordnung NRW
Lokale Rechtsgrundlagen
  • Ratsbeschluss vom 15.02.2011
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