Dienstleistungen

Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept dient der Steuerung der Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen im Stadtgebiet. In Lengerich wurde es zuletzt im Jahr 2015 überprüft. In dem Zusammenhang wurde auch die „Differenzierte Lengericher Sortimentsliste“ angepasst.

 

Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Globale Rechtsgrundlagen
  • Gesetz zur Landesentwicklung
  • Einzelhandelserlass NRW
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