Dienstleistungen

Namensrechtliche Änderung / Namensänderung

Von einer namensrechtlichen Änderung oder auch Namensänderung spricht man, wenn jemand seinen Vor- oder Familiennamen geändert haben möchte und dieses auf anderem Wege (z.B. namensrechtliche Erklärung nach dem BGB) nicht möglich ist. Genauer spricht man hier von einer behördlichen Namensänderung.

Das Standesamt stellt Ihnen gerne Antragsvordrucke zur Verfügung und leitet Ihren Antrag weiter.

Für weitere Fragen und für eine Beratung wenden Sie sich bitte an den Kreis Steinfurt als zuständige Behörde.

Namenserklärung

Von einer Namenserklärung oder Namensbestimmung spricht man, wenn ein Name oder auch Vorname nach den Vorschriften des BGB, des Einführungsgesetzes zum BGB (EGBGB) oder des Bundesvertriebenengesetzes bestimmt wird.

Man unterscheidet folgende Bereiche der Namenserklärungen:

 

Gebühren Eventuell anfallende Gebühren entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Bereich der Namenserklärung.
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Globale Rechtsgrundlagen
  • Namensänderungsgesetz
  • Transsexuellengesetz

 

Benötigte Dokumente Eventuell benötigte Unterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Bereich der Namenserklärung.
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