Dienstleistungen

Reisepässe

Ein Personalausweisantrag kann im Bürgerbüro gestellt werden.

Gültigkeit:

  • 10 Jahre
  • 6 Jahre (wenn Antragsstellende unter 24 Jahren sind)
  • Bei Reisepässen, die für Kinder ausgestellt wurden, kann es zu einer vorzeitigen Ungültigkeit kommen, wenn sich das Aussehen des Kindes innerhalb kurzer Zeit stark verändert, insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern, und eine Identifizierung anhand des Passbildes nicht mehr möglich ist. In diesem Fall ist rechtzeitig vor Reiseantritt, ein neues Dokument zu beantragen.

Antragsstellung:

  • persönlich (keine Ausnahme möglich; auch nicht für Kinder)
  • bei Kindern unter 18 Jahre zusätzlich die Zustimmung der Eltern; ein sorgeberechtigtes Elternteil muss grundsätzlich bei Antragsstellung anwesend sein

Abholung:

  • persönlich; bei Kindern unter 18 Jahren: Abholung durch ein sorgeberechtigtes Elternteil
  • durch einen Dritten mittels Vollmacht

Hinweis zum Expresspass:

  • Bearbeitungsdauer: 72 Stunden
  • Zusatzgebühr: 32,00 Euro

Reisepass mit 48 statt 32 Seiten:

  • Zusatzgebühr: 22,00 Euro
  • Auch als Expresspass möglich (Aufschlag: 32,00 Euro)

Hinweis zum vorläufigen Reisepass:

  • Ausstellung: sofort
  • Gebühr: 26,00 Euro
  • Gültigkeit: bis zu 1 Jahr (wird an den Verwendungszweck angepasst)
  • Ausstellung nur, wenn die Ausstellung eines Expresspasses nicht mehr möglich ist; die Notwendigkeit der kurzfristigen Ausstellung ist glaubhaft zu machen, hierzu kann die Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Flugticket) verlangt werden

Hinweis:

  • Informieren sie sich immer frühzeitig vor der Reise bei ihrem Reiseveranstalter oder bei der Botschaft des ausländischen Staates über die Einreisebestimmungen.

 

Gebühren - 70,00 Euro
- 37,50 Euro wenn Antragsstellende unter 24 Jahren sind
- 32,00 Euro (Zuschlag für Expresspass)
- 22,00 Euro (Zuschlag für 48 Seiten-Pass)
- 26,00 Euro vorläufiger Reisepass
Formulare
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Benötigte Dokumente - Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass
- Geburtsurkunde, falls kein Ausweis oder Pass vorhanden ist
- 1 biometrietaugliches Passfoto
- ggf. Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
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