Dienstleistungen

Auskünfte aus dem Melderegister

Es gibt zwei veschiedene Arten von Melderegisterauskünften: die einfachen und die erweiterten Auskünfte.

Einfache Melderegisterauskünfte umfassen

  • Vor- und Familienname
  • akademische Grade
  • Anschriften


Der Antrag für diese Auskunft kann persönlich durch Vorsprache oder schriftlich gestellt werden. Es sind keine Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Allerdings können schutzwürdige Belange des Betroffenen zu einer Ablehnung führen.

Erweiterte Melderegisterauskünfte umfassen

  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
  • Staatsangehörigkeit
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • Angabe des gesetzlichen Vertreters
  • Sterbetag- und ort


Der Antrag für diese Auskunft ist schriftlich zu stellen, bedarf jedoch keiner Form. Allerdings ist ein berechtigtes Interesse an der erweiterten Melderegisterauskunft nachzuweisen, z.B. durch Schuldtitel.

 

Gebühren - 11,00 Euro einfache Meldereisterauskunft
- 15,00 Euro erweiterte Melderegisterauskunft
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
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