Dienstleistungen

Eigentumswechsel

Wenn Grundbesitz auf einen neuen Eigentümer übergeht, hat das auch steuerliche Auswirkungen. Beachten Sie dazu folgendes:

  • Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Das heißt, die Steuerpflicht geht grundsätzlich ab dem 01.01. des auf den Erwerb folgenden Jahres auf den neuen Eigentümer über. Sie endet dementsprechend am 31.12. des  Jahres, in dem das Eigentum auf den neuen Erwerber übergegangen ist.
  • Der bisherige Eigentümer bleibt allerdings solange steuerpflichtig, bis die Stadt Lengerich vom Finanzamt die Zurechnungsfortschreibung erhalten hat. Sobald die Fortschreibung erfolgt ist, erhalten der alte und der neue Eigentümer jeweils einen neuen Bescheid. Ergeben sich für den alten Eigentümer Erstattungen werden diese durch die Stadtkasse ausgezahlt.

 

Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Globale Rechtsgrundlagen
  • Abgabenordnung
  • Grundsteuergesetz
Zurück