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Hebesätze / Steuerhebesätze
Besteuerungsgrundlage für die Grund- und Gewerbesteuer ist der Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuermessbetrag, der durch das Finanzamt festgesetzt wird.
Durch Multiplikation mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde ergibt sich daraus die Höhe der zu zahlenden Steuer.
Die aktuellen Hebesätze der Stadt Lengerich sind:
- Grundsteuer A: 272 v.H.
- Grundsteuer B: 497 v.H.
- Gewerbesteuer: 434 v.H.
Die Hundesteuer bemisst sich danach wie viele Hunde in einem Haushalt gehalten werden.
Die Höhe der jährlichen Steuer bemisst sich nach der Satzung wie folgt:
- für 1 Hund: 66,00 Euro
- für 2 Hunde: 84,00 Euro je Hund
- ab 3 Hunde: 108,00 Euro je Hund
- Gefährlicher Hund: 360,00 Euro je Hund
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