Dienstleistungen

Aufbrüche / Aufgrabungen

Aufgrabungen oder Aufbrüche werden die Eingriffe (Öffnungen) in den Straßen und Wegen genannt, die für die Reparatur oder Verlegung von Kabeln, Leitungen und Rohren erforderlich sind. Für diese Aufbrüche ist eine Genehmigung und Anmeldung zwingend erforderlich, die beim Fachdienst Straßenbau eingeholt werden muss.

Die Anmeldung und Genehmigung des Aufbruches beinhaltet nicht die verkehrsrechtliche Anordnung, die separat beim FD 32 / Sicherheit und Ordnung zu beantragen ist.

 

Gebühren Anfallende Gebühren sind antragsabhängig.
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Globale Rechtsgrundlagen
  • Straßen- und Wegegesetz NRW
Lokale Rechtsgrundlagen
Benötigte Dokumente - Antrag
- Lageplan
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