Dienstleistungen

Grundsicherung für Arbeitsuchende / SGB II / Bürgergeld

Im Auftrag des Kreises Steinfurt als zugelassener kommunaler Träger gem. § 6a SGB II übernimmt die Stadt Lengerich (Fachdienst Soziales) als Optionskommune die Leistungsgewährung für die erwerbsfähigen Leistungsbezieher/-innen in Lengerich.

Die Arbeitsvermittlung wird durch die kreiseigene Anstalt jobcenter Kreis Steinfurt AöR übernommen. Diese hat ihre Büroräume an der Tecklenburger Str. 28 in Lengerich.

Nähere Informationen zur Gesamtaufgabenwahrnehmung erhalten Sie auch unter dem nachstehenden Link: www.jobcenter-kreis-steinfurt.de.

 

Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Globale Rechtsgrundlagen
  • SGB II
Benötigte Dokumente Für eine Terminabsprache und die benötigten Unterlagen nehmen Sie bitte Kontakt zum/r jeweiligen Ansprechpartner/-in auf.
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