Dienstleistungen

Grundsicherung für Arbeitsuchende / SGB II / Bürgergeld

Das Arbeitslosengeld II, die sogenannte Grundsicherung für Arbeitsuchende, gilt seit dem 01. Januar 2005 und beinhaltet die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für arbeitsfähige Personen.

Der Kreis Steinfurt ist als sogenannter Optionskreis vom Bund zugelassener kommunaler Träger der Aufgaben nach dem SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II). Er nimmt diese Aufgaben eigenständig und unabhängig von der Agentur für Arbeit wahr. Im Auftrag des Kreises Steinfurt sind die Stadt Lengerich für die Leistungsgewährung und die kreiseigenen Anstalt "jobcenter Kreis Steinfurt AöR" für die Vermittlung in Arbeit und die Brückenjoborganisation (sogenannte 1€-Jobs) zuständig.

Nähere Informationen zur Gesamtaufgabenwahrnehmung erhalten Sie auch unter dem nachstehenden Link: www.jobcenter-kreis-steinfurt.de.

 

Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Globale Rechtsgrundlagen
  • SGB II
Benötigte Dokumente Für eine Terminabsprache und die benötigten Unterlagen nehmen Sie bitte Kontakt zum/r jeweiligen Ansprechpartner/-in auf.
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