Dienstleistungen

Hebesätze / Steuerhebesätze

Besteuerungsgrundlage für die Grund- und Gewerbesteuer ist der Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuermessbetrag, der durch das Finanzamt festgesetzt wird.

Durch Multiplikation mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde ergibt sich daraus die Höhe der zu zahlenden Steuer.

Die aktuellen Hebesätze der Stadt Lengerich sind:

  • Grundsteuer A: 286 v.H.
  • Grundsteuer B: 528 v.H.
  • Gewerbesteuer: 442 v.H.


Die Hundesteuer bemisst sich danach wie viele Hunde in einem Haushalt gehalten werden.
Die Höhe der jährlichen Steuer bemisst sich nach der Satzung wie folgt:

  • für 1 Hund: 96,00 Euro
  • für 2 Hunde: 108,00 Euro je Hund
  • ab 3 Hunde: 120,00 Euro je Hund
  • für 1 gefährlichen Hund: 360,00 Euro je Hund
  • ab 2 gefährlichen Hunden: 448,00 Euro je Hund

 

Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Globale Rechtsgrundlagen
  • Grundsteuergesetz
  • Gewerbesteuergesetz
  • Landeshundegesetz NRW
Lokale Rechtsgrundlagen
Zurück