Wiederannahme eines Namens

Ist die Ehe eines Ehegatten aufgelöst (Scheidung, Tod), so kann dieser seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen oder den in einer früheren Ehe geführten Namen durch Erklärung wieder annehmen.

Diese Erklärung kann der Ehegatte bei seinem Wohnsitzstandesamt oder bei dem Standesamt, das die Eheschließung beurkundet hat, abgeben.

Gleiches gilt für Lebenspartner, die in ihrer aufgelösten Lebenspartnerschaft einen Lebenspartnerschaftsnamen geführt haben.

Gebühren:21,00 Euro
Antragsberechtigte:
  • der betroffene Ehegatte
  • eine Vertretung durch Dritte ist nicht möglich
Vorzulegende Unterlagen:
  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk oder Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil bei Erklärung beim Wohnsitzstandesamt