Dienstleistungen

Integration

Die Koordinierungsstelle Integration ist für die Steuerung des Prozesses zur Fortschreibung der Handlungsempfehlungen von 2006/2007 zur Optimierung der kommunalen Integrationsarbeit zuständig. Sie ist ebenfalls zuständigung für die Beantragung der Integrationspauschale nach § 14 c Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG) und fertigt entsprechende Verwendungsnachweise an.

 

Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Globale Rechtsgrundlagen
  • § 14 Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG)
  • § 17 Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG)
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