Dienstleistungen

Kinderreisepässe

Der Gesetzgeber hat Kinderreisepässe zum 31.12.2023 abgeschafft.

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Eine ausführliche Begründung und weitere Angaben finden Sie hier auf der Website des Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Ab dem 01.01.2024 können für Kinder jeglichen Alters nur noch Personalausweise (Für Reisen innerhalbe der EU) und/oder Reisepässe (Reisen außerhalb der EU) ausgestellt. Weitere Informationen finden Sie unter den Dienstleistungen „Personalausweise“ bzw. „Reisepässe“.

 

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