Dienstleistungen

Sportstättenvergabe

Auf der Grundlage der Richtlinien für die Förderung des Sports in der Stadt Lengerich (Sportförderrichtlinien) stellt die Stadt Lengerich ihre Sportanlagen vorrangig den städtischen Schulen und Lengericher Sportvereinen, die aktive Jugendarbeit leisten oder Rehabilitationssport betreiben, zur Verfügung.

Anträge auf Nutzung der städtischen Sportanlagen müssen grundsätzlich beim Fachdienst Schule, Sport und Kultur der Stadt Lengerich gestellt werden. Gegebenenfalls fällt nach den Sportförderrichtlinien ein Nutzunsentgelt an.

 

Gebühren gem. Sportförderrichtlinien
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Zuständige Mitarbeiter
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