Dienstleistungen

Straßenreinigung und Winterdienst

Stadtreinigung und Winterdienst als Aufgabe des Baubetriebshofes.

Hierzu zählen:

  • die Reinigung der städtischen Straßen, Wege und Plätze, soweit nicht eine Übertragung auf die Bürgerinnen und Bürger erfolgt ist und diese reinigungspflichtig sind.
  • Die Sonderreinigungen (z.B. nach Veranstaltungen wie Brunnenfest).
  • Der Winterdienst auf allen städtischen Straßen und Wegen, übergeordneten Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage, Schulbuswege, Brücken und Hanglagen.

 

Gebühren Gebühren sind der Straßenreinigungssatzung der Stadt Lengerich zu entnehmen.
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Globale Rechtsgrundlagen
  • Straßenreinigungsgesetz
  • Kommunalabgabengesetz
Lokale Rechtsgrundlagen
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