Dienstleistungen

Urkundenbestellung, online

Nicht selten im Leben müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z.B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, bei Bewerbungen, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.

Sämtliche Urkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall (Ort des Ereignisses) beurkundet hat, die Geburtsurkunde z.B. bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt stattgefunden hat.

Hier können Sie die gewünschten Urkunden auch direkt online bestellen:

 

Gebühren - 10,00 Euro für die 1. Geburtsurkunde
- 5,00 Euro je weiterer Urkunde (bei gleichzeitiger Ausstellung)
- gebührenfrei zur Vorlage bei der Sozialversicherung
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