Dienstleistungen

Wasser- und Bodenverbände

Wasser- und Bodenverbände sind Organisationen, die im öffentlichen Interesse und zum Nutzen ihrer Mitglieder Aufgaben der Wasser- und Bodenwirtschaft wahrnehmen.

Die Verbände haben folgende Aufgaben:

  • Naturnahe Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung
  • Naturnaher Ausbau der Gewässer
  • Bau und Unterhaltung von Verbandsanlagen an und in Gewässern
  • Trägerschaft über mit staatlichen Mitteln bezuschusste wasserwirtschaftliche Maßnahmen
  • Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
  • Bekämpfung von Bisam und Nutria an Verbandsgewässern

In Lengerich gibt es folgende Wasser- und Bodenverbände:

  • Lengericher Aa-Bach
  • Ladberger Mühlenbach
  • Lienener Mühlenbach
  • Goldbach
  • Bevergerner Aa


Soweit die Stadt Lengerich von den Unterhaltungsverbänden entsprechend ihrer Gebietsanteile zu dem den Unterhaltungsverbänden entstehenden Aufwand herangezogen wird, legt sie die an die Unterhaltungsverbände abzuführenden Beiträge innerhalb ihres Gemeindegebietes als Gebühren auf die gemäß Landeswassergesetz betroffenen Grundstückseigentümer um.

 

Gebühren Gebühren werden von den Wasser- und Bodenverbänden festgelegt und von der Stadt Lengerich auf die Grundstückseigentümer per Grundbesitzabgabenbescheid umgelegt.
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Globale Rechtsgrundlagen
  • Kommunalabgabengesetz
  • Landeswassergesetz
Lokale Rechtsgrundlagen
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