Dienstleistungen

Windeltonne

In der Sitzung des Stadtrates vom 09. Oktober 2018 wurde die Einführung der so genannten Windeltonne ab dem 01.01.2019 beschlossen. Haushalte, in denen Kinder leben, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Erwachsene, die aufgrund einer Erkrankung auf das Tragen einer Windel angewiesen sind, können eine jährliche Ermäßigung beantragen.

 

Formulare
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Benötigte Dokumente - ärztliche Bescheinigung für die Notwendigkeit der Windeln (diese darf allerdings nicht älter als drei Monate vor Antragsstellung sein)
- für Kinder unter drei Jahren ist eine Kopie der Geburtsurkunde erforderlich
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