Dienstleistungen
Hundean- und abmeldungen
Hundean- und abmeldungen können im Bürgerbüro (Hunde bis 40cm Größe oder unter 20kg Gewicht) bzw. im Fachdienst Sicherheit und Ordnung (Hunde ab einer Größe von 40cm oder ab 20kg Körpergewicht) vorgenommen werden. Die Unterlagen werden dann hausintern zum Fachdienst Finanzen für die weitere Bearbeitung weiter geleitet (Hundesteuer).
Gebühren | Diese Dienstleistung ist gebührenfrei (lediglich für das Halten eines oder mehrerer Hunde fallen Steuern an). |
Formulare |
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Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
Benötigte Dokumente |
bei der Anmeldung: -> evtl. Nachweis für eine Befreiung/Ermäßigung der Steuer bei der Abmeldung: -> Hundesteuermarke -> ggfls. Bescheinigung des Tierarztes |