Vefügungsfonds Anmietung - Neue Ideen und Konzepte für die Lengericher Innenstadt!

Die Innenstadt als Zentrums des städtischen Gemeinwesens steht heute immer mehr im Fokus einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung und Stadtgestaltung. Der Einzelhandel und die Gastronomie als Frequenzbringer sind hierbei die tragenden Säulen. Ein verändertes Einkaufsverhalten und ein wachsender Online-Handel, der zudem durch die Corona-Pandemie einen deutlichen Schub bekommen hat, haben auch in Lengerich massive Auswirkungen auf die Handelsstruktur und schließlich die Innenstadtfunktion des Handels.

Die Stadt Lengerich hat die Herausforderung erkannt und  im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Innenstadt (ISEK) wichtige Bausteine zum Erhalt der Innenstadtfunktionen beschlossen und auch bereits mit vielen Maßnahmen auf den Weg gebracht. Hierzu gehören u.a. die Aufwertung der Fußgängerzone und die Einrichtung eines Citymanagements. Ein wichtiger Baustein des Citymanagements ist das Leerstandsmanagements für die Innenstadt.

Das Land NRW will mit dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW“ dem steigenden Leerstand in den Innenstädten entgegenwirken.

Der „Verfügungsfonds Anmietung“ soll dazu beitragen, die Attraktivität der Lengericher Innenstadt zu steigern. Die Stadt Lengerich wird mit Unterstützung des Citymanagements in die Lage versetzt, über einen befristeten Zeitraum von zwei Jahren mietreduzierte Ladenflächen anzumieten und an neue Handelsformate und neue Nutzungen  befristet weiter zu vermieten. Im Idealfall entsteht durch den Verfügungsfonds eine langfristige Nutzungsperspektive für die Ladenflächen.

Informationen zum "Verfügungsfonds Anmietung"

  • Was wird gefördert?

    Was wird gefördert?

    Das Programm fördert Anmietungsvorhaben im zentralen Versorgungsbereich, die zur Belebung und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt beitragen möchten.

  • Was sind die Förderziele?

    Was sind die Förderziele?

    Zuwendungsfähig sind alle Projekte, die eines der folgenden Ziele erfüllen:

    • Das Projekt soll publikumswirksam und frequenzbringend sein
    • Das Projekt soll die Angebotsstruktur in der Innenstadt stärken
    • Das Projekt trägt sich wirtschaftlich selbst und ist wirtschaftlich gesichert
    • Das Projekt soll zum Gestaltungsbild und zur Aufenthaltsqualität der Innenstadt beitragen
    • Das Projekt stärkt in seinem Angebot den Einzelhandelsstandort
  • Wie viele Mittel stehen zur Verfügung?

    Wie viele Mittel stehen zur Verfügung?

    Die Stadt Lengerich mietet leerstehende Ladenlokale für einen Zeitraum von max. 2 Jahren vorübergehend an, sodass diese durch eine zeitlich befristete Mietpreissenkung an neue Projekte vermietet werden können. Förderfähig sind die Ausgaben für die Anmietung für eine Mietfläche bis zu 300 qm und in Höhe von bis zu 70 % der Altmiete. Die Stadt Lengerich kann dann das Ladenlokal an einen Nutzer für eine um bis zu 80 % von der Altmiete reduzierten Miete weitervermieten.

  • Wer ist antragsberechtigt?

    Wer ist antragsberechtigt?

    Antragsberechtigt sind alle natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen, Vereine, Verbände oder sonstige Institutionen.

  • Antrag "Verfügungsfonds Anmietung"

    Antrag "Verfügungsfonds Anmietung"

    Zur Antragsstellung ist das entsprechende Antragsformular zu nutzen:


    Die Bewerbungen werden durch den Ausschuss für Planung und Umwelt der Stadt Lengerich als Vergabegremium in nichtöffentlicher Sitzung bewertet und beschlossen. Die Stellungnahmen der Wirtschaftsförderung und des Citymanagements werden dazu eingeholt.

  • Kontakt

    Kontakt

    Wirtschaftsförderung der Stadt Lengerich
    Niklas Schulte
    Tecklenburger Str. 2
    49525 Lengerich
    Virginia Dellbrügge
    Tecklenburger Str. 2
    49525 Lengerich
    Telefon: 05481-33418Telefon: 05481-33420
    E-Mail:n.schulte@lengerich.deE-Mail:v.dellbruegge@lengerich.de
    Citymanagement
    Lengerich Marketing GmbH
    Münsterstr. 19
    49525 Lengerich
    Telefon: 05481-305050
    E-Mail: info@lengerich-marketing.de