Ergebnisse der Bundestagswahl 2021


Informationen zur Bundestagswahl 2021

Am 26. September 2021 wird in Deutschland der 20. Deutsche Bundestag gewählt. Mit ihren beiden Stimmen haben Wahlberechtigte die Möglichkeit zur Wahl einer bzw. eines Wahlkreisabgeordneten (Erststimme) und der Landesliste einer Partei (Zweitstimme).

Während die Landeslisten im jedem nordrhein-westfälischen Wahlkreis gleich sind, unterscheiden sich die Bewerberinnen und Bewerber für die bzw. den Wahlkreisabgeordneten. Die Stadt Lengerich gehört dem Wahlkreis 128 – Steinfurt III an.

Wahlberechtigt sind Deutsche, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (am 26.09.2003 oder früher geboren), seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in Deutschland haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Wahlberechtigten werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Lengerich aufgenommen, sofern sie spätestens am 42. Tag vor der Wahl (15. August 2021) eine Wohnung bei der Meldebehörde in Lengerich gemeldet haben.

Auch Auslandsdeutsche, die keine Wohnung mehr in Deutschland innehaben, können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag hin in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Nähere Informationen dazu unter dem Reiter „Wahlberechtigung für Deutsche im Ausland“.

Nach dem amtlichen Stichtag zur Eintragung aller wahlberechtigten Personen in das Wählerverzeichnis (15. August 2021) wird die Produktion der Wahlbenachrichtigungsbriefe beginnen. Mit diesen Briefen werden Wahlberechtigte nicht über die Wahl informiert (Wahlrecht, Wahltermin, Wahllokal), sondern erhalten gleichzeitig einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines zur Teilnahme an der Briefwahl übersandt.

Das Briefwahlbüro im Gebäude der Lengericher Stadtverwaltung öffnet voraussichtlich am 30. August 2021um 8.30 Uhr seine Türen. Zudem besteht ab dem 17. August 2021 die Möglichkeit zur Online-Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen. Nähere Informationen dazu unter dem Reiter „Briefwahl“.

 


Informationen des Wahlamtes

  • Wahlen in Corona-Zeiten

    Wahlen in Corona-Zeiten

    Trotz der noch immer andauernden Corona-Pandemie wird die Bundestagswahl 2021 als Urnenwahl stattfinden. Um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, werden, wie bereits bei den Kommunalwahlen 2020 durchgeführt, entsprechende Hygiene-Vorkehrungen in den Wahllokalen getroffen.

    Ansonsten besteht ab dem 17.08.2021 die Möglichkeit der Beantragung von Briefwahlunterlagen.

    Das Briefwahlbüro öffnet voraussichtlich ab dem 30.08.2021.

  • Wahlgebiet und Wahlbezirke

    Wahlgebiet und Wahlbezirke

    Mit der Wahlbenachrichtigung werden Sie darüber informiert, in welchem Wahlbezirk innerhalb des Wahlkreises Sie an der Urnenwahl teilnehmen können.

    Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wurden bei der Auswahl der Wahllokale geringfügige Änderungen vorgenommen:

    • Die Grundschule am Kirchpatt (Wahlbezirk 0100)steht nicht als Wahllokal zur Verfügung.
      Stattdessen wird für diese Wähler*innen der Wahlvorstand in der Sporthalle am Kirchpatt eingerichtet.
    • Das Altenzentrum „Haus Widum“ (Wahlbezirk 0300) wird nicht als Wahllokal berücksichtigt.
      Stattdessen geben die Wahlberechtigten aus diesem Wahlbezirk ihre Stimmen in der Gempt-Halle ab.
    • Das Senioren-Zentrum „Gempt“ (Wahlbezirk 0600) wird nicht als Wahllokal berücksichtigt.
      Stattdessen geben die Wahlberechtigten aus diesem Wahlbezirk ihre Stimmen in der Gempt-Halle ab.
    • Die Grundschule Stadtfeldmark (Wahlbezirk 1400) wird nicht als Wahllokal berücksichtigt.
      Stattdessen geben die Wahlberechtigten aus diesem Wahlbezirk ihre Stimmen in der Schützenhalle am Poolweg ab.

     

    Bitte beachten Sie, dass in der Sporthalle am Kirchpatt und in die Gempt-Halle jeweils zwei Wahlvorstände eingerichtet wurden; also für jeden Wahlbezirk separat. Beim Betreten des Wahlraums achten Sie bitte auf die Beschilderung und begeben sich zu dem Wahlvorstand, in dessen Wahlbezirk Sie wahlberechtigt sind!

     

    Der Kreis Steinfurt gliedert sich in drei Wahlkreise mit unterschiedlichen Bewerberinnen und Bewerbern für den Bundestag (Wahlkreisabgeordnete):

    Wahlkreisnummer

    Wahlkreisbezeichnung

    Zugehörige Gemeinden

    124

    Steinfurt I – Borken I

    vom Kreis Steinfurt die Gemeinden Horstmar, Metelen, Neuenkirchen, Ochtrup, Rheine, Steinfurt und Wettringen,

    vom Kreis Borken die Gemeinden Ahaus, Gronau, Heek, Legden und Schöppingen

    127

    Coesfeld – Steinfurt II

    Kreis Coesfeld,

    vom Kreis Steinfurt die Gemeinden Altenberge, Laer und Nordwalde

    128

    Steinfurt III

    vom Kreis Steinfurt die Gemeinden Emsdetten, Greven, Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Ladbergen, Lengerich, Lienen, Lotte, Mettingen, Recke, Saerbeck, Tecklenburg und Westerkappeln

    Die Stadt Lengerich gehört dem Wahlkreis 128 – Steinfurt III an. 

    Eine grafische Übersicht über die Wahlkreise im Kreis Steinfurt finden Sie hier!

  • Briefwahl

    Briefwahl

    Wann und wo wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?

    Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich stellen.

    Der einfachste Weg ist sicherlich die Online-Beantragung. Hierzu füllen Sie entweder das Online-Formular aus, welches Sie auf der Homepage der Stadt Lengerich finden (www.lengerich.de / Startseite) oder Sie scannen den auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgedruckten QR-Code ein, der Sie direkt zu diesem digitalen Formular weiterleitet.

    Ebenso ist es für die Wählerinnen und Wähler möglich, den ausgefüllten Wahlschein- bzw. Briefwahlantrag in den Hausbriefkasten der Stadtverwaltung einzuwerfen.

    In beiden Fällen werden Ihnen die Briefwahlunterlagen kurzfristig auf dem Postwege übersandt.

    Wer seine Briefwahlunterlagen gerne persönlich beantragen möchte, der besucht das Briefwahlbüro im Sitzungspavillon der Stadtverwaltung (Gebäude Tecklenburger Str. 2).

    Durch den Nebeneingang im Foyer können Sie das Briefwahlbüro auch ohne vorherige Terminanmeldung besuchen. Auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie die Einhaltung der Corona- und Hygiene-Auflagen wird hingewiesen.

    Das Briefwahlbüro öffnet voraussichtlich ab dem 30. August 2021 zu folgenden Zeiten:

    Mo. – Fr.

    08.30 Uhr – 12.30 Uhr

    Mo. – Mi.

    14.00 Uhr – 16.00 Uhr

    Do.

    14.00 Uhr – 17.30 Uhr

    Freitag, 24.09.2021

    14.00 Uhr – 18.00 Uhr

    Sollten Sie einen nachweislich beantragten Wahlschein nicht erhalten haben, so besteht am Tag vor der Wahl, 25.09.2021 bis 12.00 Uhr die Möglichkeit zur Ersatzausstellung für nicht zugegangene Wahlscheine. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt!

    In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden, insbesondere wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

     

    Wie wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?

    Die einfachste und bequemste Möglichkeit ist der Online-Wahlscheinantrag. Dieser wird an dieser Stelle ab dem 17.08.2021 freigeschaltet. Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen in Kürze zugesandt. Hierdurch erleichtern Sie uns eine zweifelsfreie Identifikation der Person und verhindern damit missbräuchliche Antragstellungen.

    Darüber hinaus kann der Wahlschein auch schriftlich oder mündlich bei der Stadt Lengerich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

    Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes wird ein Wahlscheinantrag zu Ihrer Verwendung abgedruckt. Bitte unterschreiben Sie den Antrag auf der Rückseite. Die antragstellende Person muss Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

    Bei Antragstellung per E-Mail ist zu beachten, dass auch hierbei Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der antragstellenden Person angegeben werden müssen. Die zusätzliche Angabe von Wählerverzeichnis- und Wahlbezirksnummer erleichtert die Zuordnung.

    Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder durch Ausfüllen der Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden an einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich nur ausgehändigt, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Der Bevollmächtigte darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Entgegennahme der Briefwahlunterlagen vertreten.

     

    Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?

    Der rote Wahlbrief für die Bundestagswahl muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss dem Wahlamt der Stadt Lengerich spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr vorliegen, damit der Umschlag noch auf den zuständigen Briefwahlvorstand verteilt werden kann.

    Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl (Donnerstag, 23.09.2021) abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Briefwähler können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. In jedem Fall trägt der Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden.

     

    Wer zahlt das Porto?

    Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Das Porto zahlt die Stadt Lengerich.

    Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt dann der Briefwähler.

  • Wahlberechtigung für Deutsche im Ausland

    Wahlberechtigung für Deutsche im Ausland

    Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind auch im Ausland lebende Deutsche wahlberechtigt, die nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder „aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.“

    Wahlberechtigte ohne Wohnung in Deutschland werden nur auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Der Antrag ist förmlich auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zu stellen und bis zum 05.09.2021 an die zuständige Gemeinde zu richten. Die zuständige Gemeinde ist in der Regeln die Fortzugsgemeinde, in der der letzte Hauptwohnsitz in Deutschland bestand.

    Da der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche handschriftlich zu unterzeichnen ist, ist eine Antragstellung per E-Mail ausgeschlossen.

    Sobald Sie als Auslandsdeutsche / als Auslandsdeutscher in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, werden Ihnen direkt der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ausgestellt und an die im Antrag angegebene Versandadresse verschickt.

    Bitte beachten Sie bei Ihrer Antragstellung nicht nur den Stichtag des 05.09.2021, sondern insbesondere auch die unterschiedlichen Laufzeiten der internationalen Postwege; auch für die Briefwahlunterlagen und den Rückversand des Wahlbriefes.

    Weitere Informationen zur Wahlberechtigung für sog. Auslandsdeutsche sowie die Antragsunterlagen erhalten Sie beim Wahlamt der Stadt Lengerich oder direkt hier beim Bundeswahlleiter.

  • Anträge

    Anträge

  • Ihr Wahlamt informiert - Pressemitteilungen
  • Bekanntmachungen

    Bekanntmachungen

    Hier finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen der Stadt Lengerich zur Bundestageswahl 2021:

    - derzeit keine Bekanntmachungen -

    Weitere Bekanntmachungen, Verordnungen und Erlasse des Bundeswahlleiters, des Landeswahlleiters oder des Kreiswahlleiters sowie sonstige wahlrechtliche Vorschriften finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten. Diese wurden unter dem Reiter „Links“ für Sie verlinkt.

  • Wahlergebnisse

    Wahlergebnisse

    Die Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2021 werden hier zu einem späteren Zeitpunkt verlinkt.

  • Links
  • Wahl-ABC

    Wahl-ABC

    Hier finden Sie ein kleines Wahl-ABC zu der Bundestagswahl 2021!

Kontaktdaten

Das Wahlamt im Bürgermeisterbüro der Stadt Lengerich steht Ihnen mit Rat und Tat bei Ihren individuellen Fragen zur Seite. Sprechen Sie uns an:

Organisation Bundestagswahl 2021Organisation Wahlhelfer und Wahllokale, Briefwahlbüro
Niklas SchulteJessica Cermann
Tecklenburger Str. 2/4
49525 Lengerich
Tecklenburger Str. 2/4
49525 Lengerich
Telefon: 05481-33418Telefon: 05481-33424
Fax: 05481-337418Fax: 05481-337424
E-Mail: n.schulte@lengerich.deE-Mail: j.cermann@lengerich.de