Bescheide über Grundbesitzabgaben und Hundesteuer

...werden voraussichtlich ab dem 26.01.2024 verschickt

Die Bescheide über die Grundbesitzabgaben und die Hundesteuer für das Jahr 2024 werden voraussichtlich ab Freitag, 26. Januar 2024, verschickt. Dabei handelt es sich insgesamt um rund 11.000 Bescheide.

Gemäß Ratsbeschluss vom 14.12.2023 bleiben die Grundsteuerhebesätze A und B für 2024 unverändert. Sollten Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümer ihr Objekt verkauft und dennoch einen Bescheid für 2024 erhalten, so liegt dem Steueramt aktuell noch keine Mitteilung des Finanzamts über diese Änderung vor. Diese Mitteilung ist Grundlage für die Umschreibung des Objektes auf neue Eigentümerinnen und Eigentümer. Sobald die Mitteilung des Finanzamtes eingeht, erfolgt die Umschreibung, zu viel gezahlte Steuern und Abgaben werden dann automatisch erstattet. Die Grundsteuerreform hat für 2024 noch keine Auswirkungen, da diese erst ab 2025 greift.

Die Hundesteuer, die Straßenreinigungsgebühren sowie die Gebühren für die Gewässerunterhaltung bleiben für 2024 ebenfalls unverändert.

Die Abfallgebühren betragen in 2024 u. a. für die 80-Liter-Biotonne 82,08 € (2023: 74,76 €), für die 120-Liter-Biotonne 98,88 € (2023: 91,20 €), für die 240-Liter-Biotonne 149,40 € (2023: 140,52 €) für die 80-Liter-Restmülltonne 88,80 € (2023: 77,16 €), für die 120-Liter-Restmülltonne 121,20 € (2023: 103,80 €) und für die 240-Liter-Restmülltonne 218,40 € (2023: 183,60 €) jährlich.

Erfahrungsgemäß möchten sich in den ersten Tagen nach Zustellung der Bescheide viele Grundstückseigentümerinnen und Grundstückeigentümer persönlich oder telefonisch mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen der Verwaltung in Verbindung setzen. Daher kann es bei Rückfragen zu längeren Wartezeiten kommen, die aufgrund der Vielzahl der versandten Bescheide nicht zu vermeiden sind. Daher stellen Sie Ihre Anfragen bitte vorrangig per E-Mail an folgende Adressen:

Die Verwaltung bittet um Verständnis.

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