Förderprogramm für Gebäudebegrünung neu aufgelegt

50 % Zuschuss für ein Gründach jetzt auch für Neubauten

Gründächer und begrünte Wände können dafür sorgen, extreme Temperaturen im Sommer zu reduzieren. Gebäudebegrünungen leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Minderung der Hitzebelastung. Beide Maßnahmen erhöhen die Durchgrünung der Stadt und haben neben der Anpassung an den Klimawandel auch weitere positive Effekte, wie z.B. die Erhöhung der Biodiversität.

Ziel des Sonderprogramms des Landes ist es daher, private und gewerbliche Gebäudeeigentümer und Gebäudeeigentümerinnen dabei zu unterstützen, Begrünungsmaßnahmen am eigenen Gebäude durchzuführen, um dem steigenden Versiegelungsgrad in der Stadt entgegenzuwirken und den Grünanteil zu erhöhen.

Gemeinsam mit dem Kreis Steinfurt besteht für Lengericher Immobilieneigentümer und –eigentümerinnen die Möglichkeit, eine 50%ige Förderung für die Begrünungsmaßnahmen vom Land NRW zu erhalten. Anders als im erfolgreich durchgeführten ersten Förderaufruf können jetzt auch Dächer und Fassaden von Neubauten begrünt und damit gefördert werden.

Als zusätzlichen Anreiz hatte der Lengericher Stadtrat im Dezember 2020 beschlossen, dass begrünte Dachflächen bei der Festsetzung der Niederschlagswassergebühren eine Gebührenermäßigung von 50 % gewährt wird, sofern die begrünte Dachfläche aus einer dauerhaft geschlossenen Pflanzendecke mit einer Substratstärke von mindestens 7 cm angelegt ist.

Alle an dem Förderprogramm zur Gebäudebegrünung interessierten Lengericher Immobilieneigentümer und –eigentümerinnen, Privatpersonen und Gewerbetreibende melden bitte bis spätestens zum 15.01.2023 ihr Interesse für die Fördergelderbei der Stadtverwaltung Lengerich, klimafoerderung@lengerich.de, Stichwort „Förderung Gründach und Fassadenbegrünung 2“ mit einer kurzen Beschreibung der geplanten Maßnahme, an. Weitergehende telefonische Informationen erhalten Sie unter 05481-33-510 oder 33-506.

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