Keine Osterfeuer in Lengerich

Die Stadt Lengerich weist darauf hin, dass die Durchführung von Osterfeuern wie im vergangenen Jahr 2020 leider nicht möglich sein wird.

Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes sind öffentliche Veranstaltungen untersagt. Eine Änderung dieser Regelung ist auch bei möglicherweise sinkenden Inzidenzwerten nicht vorgesehen.

Hierzu erinnert die Stadt an die Regelungen in der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Lengerich. Osterfeuer dürfen nur von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, größeren Organisationen und Vereinen im Rahmen einer öffentlichen für jedermann zugänglichen Veranstaltung durchgeführt werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Durchführung von privaten Osterfeuern grundsätzlich untersagt ist. Um die Einhaltung dieser Vorgabe sicherzustellen, wird das Ordnungsamt über Ostern seinen Streifendienst verstärken.

Schlagabraum, welcher bei der Pflege von Hecken, Gehölzen und Bäumen angefallen ist, kann noch bis zum 15. März unter Beachtung der Allgemeinverfügung zum Verbrennen von Schlagabraum auf dem Gebiet der Stadt Lengerich verbrannt werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Stadt Lengerich www.lengerich.de unter Rathaus  Bürgerservice  Ortsrecht / Satzungen  Öffentliche Sicherheit und Ordnung.
 

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