Landtagswahl 2022: Stadtverwaltung sucht noch Springerinnen und Springer

„Wir haben alle Positionen in den Wahlvorständen besetzen können“, zeigt sich Jessica Cermann aus dem Bürgermeisterbüro der Stadt Lengerich zufrieden. Dennoch will sie sich auf dieser Aussage nicht ausruhen: „Die Infektionszahlen der letzten Wochen zeigen, dass auch spontan mit einem krankheitsbedingten Ausfall von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern zu rechnen ist.“

Für diesen Fall wird im Wahlamt eine Liste mit Springerinnen und Springern geführt, die am Wahlsonntag kurzfristig zum Einsatz gerufen werden können. Diese Liste soll um weitere Personen ergänzt werden.

Wer sich als Springer oder Springerin zur Verfügung stellt, wird in der Regel am Sonntagvormittag einen Anruf durch die Stadtverwaltung erhalten und entsprechend eingesetzt. Ebenso kann es sein, dass ein Einsatz auch gar nicht erforderlich wird. „Dafür, dass Springerinnen und Springer Teile des Sonntags freihalten, wird ihnen pauschal eine Entschädigung gezahlt. Kommt es zu einem Einsatz, erhalten sie natürlich das normale Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 Euro.“, ergänzt Niklas Schulte aus dem Bürgermeisterbüro.

Vorkenntnisse sind für die Ausübung des Wahlehrenamtes nicht notwendig. Wahlhelfer*innen müssen nur das 18. Lebensjahr vollendet haben, Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein und mindestens seit dem 29.04.2022 in NRW ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Interessierte wenden sich bitte an das Bürgermeisterbüro der Stadt Lengerich. Jessica Cermann ist telefonisch unter 05481 33-424 sowie per E-Mail unter j.cermann@lengerich.de erreichbar und kann Informationen zum Einsatz als Springerin bzw. als Springer geben.

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