Start des Lengericher Klimafonds für das Jahr 2024

Antragsstellung ab sofort möglich

Auch für die Anschaffung eines Lastenrades können in diesem Jahr Fördergelder beantragt werden.

Auch in 2024 werden Klimaschutzprojekte, die von Bürgern und Bürgerinnen in der Stadt Lengerich durchgeführt werden, mit Fördergeldern unterstützt.

Seit dem 1.1.2024 können wieder Anträge für die Gelder gestellt werden.

Der Lengericher Klimafonds wird erfreulicherweise im gleichen finanziellen Umfang wie in den Vorjahren fortgesetzt, so dass dieses Jahr wieder 30.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung stehen.

In diesem Jahr gibt es einen neuen Förderbaustein D, der klimafreundliche Mobilität unterstützt. Für die Anschaffung eines Lastenfahrrades oder eines Fahrradanhängers können bis zu 500 Euro Fördergelder (Förderquote 25 %) beantragte werden, wenn die Fahrräder bzw. die Anhänger bei einem Fachhändler vor Ort erworben wurden.

Neu ist auch die Förderung des sogenannten hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage, der mit einem Zuschuss von 150 Euro (Förderquote 50 %) von der Stadt Lengerich unterstützt wird.

Der hydraulische Abgleich folgt einem einfachen Prinzip: Ein Fachbetrieb stellt die Heizung so ein, dass die Wärme im Haus gleichmäßig verteilt wird. Dazu ermittelt er zunächst für jeden Raum die tatsächlich benötigte Wärmemenge. Dabei werden auch die besonderen Eigenschaften des Hauses bzw. der Wohnung, zum Beispiel die Dämmung der Außenwände oder die Qualität der Fenster berücksichtigt. Im nächsten Schritt werden die notwendige Heizwassermenge sowie die richtige Pumpenleistung berechnet. Anschließend kann der Fachbetrieb die Thermostatventile genau richtig einstellen und an den Bedarf anpassen. Das Ergebnis des hydraulischen Abgleichs: Jeder Heizkörper erhält so viel Wärme, wie er benötigt, um die gewünschte Raumtemperatur zu erreichen.

Die bekannte Förderung von Solaranlagen sowohl zur Strom- als auch zur Wärmeerzeugung (PV-Anlagen, PV-Mini-/Balkonsolaranlagen und Thermische Solaranlagen zur Heizungs- und Trinkwassererwärmung) und Dämmmaßnahmen mit ökologischen Baumaterialien sowie klimaangepasste Gartengestaltung beziehungsweise Umwandlung von artenarmen und hitzebildenden Schottergärten in hochwertige Lebensräume und für die Entsiegelung einer Fläche von mind. 10 m2 erhalten weiterhin die bekannten Fördergelder.

Wichtig ist bei allen von Bürgern und Bürgerinnen geplanten Maßnahmen, dass die Antragstellung bei der Stadt Lengerich zwingend vor der Auftragsvergabe erfolgt!

Nähere Informationen zur Förderung finden Sie unter www.lengerich.de/klimafonds.

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