Katzenschutzverordnung des Kreises

Um das Leid von freilebenden Katzen zu verringern, gilt nach der Katzenschutzverordnung des Kreises Steinfurt ab dem 1. Juni 2021 kreisweit:

Alle Halterinnen und Halter von Katzen, die unkontrolliert freien Auslauf haben (Freigängerkatzen), sind dazu verpflichtet,

  • ihre Freigängerkatzen kastrieren zu lassen,
  • ihre Freigängerkatzen eindeutig und dauerhaft mittels Mikrochip kennzeichnen zu lassen,
  • ihre Freigängerkatzen unter Angabe der Mikrochip-Nummer sowie ihres Namens und ihrer Adresse beim bundesweiten Register des TASSO e.V. oder des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) kostenlos registrieren zu lassen. In Ausnahmefällen ist auch eine Registrierung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt möglich.


Alle Vorgaben gelten sowohl für männliche als auch für weibliche Tiere.

Hier finden Sie den Flyer zur Katzenschutzverordnung des Kreises Steinfurt.

 

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