Wahlbenachrichtigungen sind auf dem Weg

16.335 Wahlberechtigte dürfen in Lengerich ihre Stimme bei der Landtagswahl abgeben

Mit dem Stichtag 03. April 2022 wurden alle Personen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl 2022 eingetragen, bei denen an diesem Tag feststand, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sein werden. Wahlberechtigt sind grundsätzlich Deutsche, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (am 15.05.2004 oder früher geboren), mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29. April 2022) eine Wohnung in Nordrhein-Westfalen haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

In Lengerich sind 16.335 Menschen zur Landtagswahl wahlberechtigt. Durch Zu- und Wegzüge sowie sonstige melderechtliche Vorgänge kann sich diese Zahl noch bis zum Tag der Wahl ändern.

Über einen externen Dienstleiter ist nun mit der Produktion der Wahlbenachrichtigungsbriefe begonnen worden. Der Versand an die Wahlberechtigten erfolgt anschließend über einen Postdienstleister; voraussichtlich beginnend am 11. April 2022.

Aufgrund der Vielzahl von Wahlbenachrichtigungsbriefen kann es vorkommen, dass an der gleichen Adresse gemeldete Personen die Benachrichtigungen an unterschiedlichen Tagen erhalten. Bis zum 24. April 2022 sollten jedoch allen Wahlberechtigten die Benachrichtigungen zugegangen sein.

Wie bei den vergangenen Wahlen auch ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines abgedruckt und mit einem QR-Code versehen. Mit diesem Formular, aber auch online unter www.lengerich.de, können ab sofort die Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Das Briefwahlbüro im Sitzungspavillon der Stadtverwaltung (Seiteneingang Tecklenburger Str. 2, 49525 Lengerich) ist ab dem 19. April 2022 ab 8.30 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet.

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