Schiedsamt der Stadt Lengerich

In NRW ist es gesetzlich vorgeschrieben, in Städten und Gemeinden Schiedsämter einzurichten. Eine Schiedsperson und eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter werden vom Rat der Stadt Lengerich für die Dauer von 5 Jahren gewählt und von der Direktorin des Amtsgerichts Tecklenburg bestätigt und eidlich verpflichtet. Sie arbeiten ehrenamtlich und unterliegen der Aufsicht des Gerichts.

Aufgabe der Schiedspersonen ist es, in Streitigkeiten des öffentlichen Lebens eine gütliche Einigung unparteiisch herbeizuführen.

Bei bestimmten Delikten des Strafrechts, wie z. B. bei Beleidigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses, wird von der Staatsanwaltschaft nur dann Anklage erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Eine Privatklage vor der Staatsanwaltschaft kann nur dann erhoben werden, wenn zuvor die zuständige Schiedsperson eingeschaltet wurde.

Weiter werden Güteverfahren bei privatrechtlichen Streitigkeiten, wie z. B. Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen und Schadensersatzansprüchen, Beachtung der Hausordnung oder die Wahrung nachbarrechtlicher Belange, durchgeführt.

Das Schlichtungsverfahren wird durch Antrag eingeleitet. Die Schiedsperson setzt einen Termin fest, zu dem beide Parteien erscheinen müssen. Es wird ausschließlich mündlich verhandelt. Eine Schlichtung vor dem Schiedsamt bietet gegenüber einer Verhandlung vor Gericht neben erheblichen finanziellen Vorteilen die Chance einer Einigung durch gegenseitige Zustimmung.

Beratungen mit den Schiedspersonen sind kostenlos. Bei Verhandlungen wird eine geringe Gebühr erhoben.

Für den Bereich der Stadt Lengerich wurden zum 01.01.2010 erstmalig zwei Schiedsamtsbezirke - Lengerich-Ost und Lengerich-West – eingerichtet. Die Grenze zwischen den Bezirken bildet in Nord-Süd-Richtung die L 555 (Osnabrücker Straße). Welche der beiden Schiedspersonen zuständig ist, richtet sich danach, in welchem Schiedsamtsbezirk die Gegenpartei ihre Wohnung hat.

Schiedsperson für den Bezirk Lengerich-Ost

Christel Wittmann
Festnetz: 05481-4158
E-Mail: chwittmann@gmx.de

Schiedsperson für den Bezirk Lengerich-West

Jürgen Wesselmann
Mobil: 0162-7175577
E-Mail: juewe53@web.de