Wahl-ABC

  • Barrierefreie Wahllokale

    Barrierefreie Wahllokale

    Alle Wahllokale sollten barrierefrei sein - das ist das Ziel. Leider gibt es im Gebiet der Stadt Lengerich noch einige wenige Wahllokale, die nicht barrierefrei sind. Allerdings wird mittels Rampen die Möglichkeit gegeben, möglichst barrierefrei das Wahllokal zu erreichen.

    Ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, steht in Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief. Ist Ihr Wahllokal nicht barrierefrei, können Sie einen Wahlschein beantragen und damit per Briefwahl Ihre Stimme abgeben.

  • Briefwahl

    Briefwahl

    Wann und wo wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
    Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich stellen.

    Der einfachste Weg ist sicherlich die Online-Beantragung. Hierzu füllen Sie entweder das Online-Formular aus, welches Sie auf der Homepage der Stadt Lengerich finden (www.lengerich.de) oder Sie scannen den auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgedruckten QR-Code ein, der Sie direkt zu diesem digitalen Formular weiterleitet.

    Ebenso ist es für die Wählerinnen und Wähler möglich, den ausgefüllten Wahlschein- bzw. Briefwahlantrag in den Hausbriefkasten der Stadtverwaltung einzuwerfen.

    In beiden Fällen werden Ihnen die Briefwahlunterlagen kurzfristig auf dem Postwege übersandt.

    Wer seine Briefwahlunterlagen gerne persönlich beantragen möchte, der besucht das Briefwahlbüro im Sitzungspavillon der Stadtverwaltung (Gebäude Tecklenburger Str. 2).

    Durch den Nebeneingang im Foyer können Sie das Briefwahlbüro ohne vorherige Terminanmeldung besuchen. Auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie die Einhaltung der Corona- und Hygiene-Auflagen wird hingewiesen.

    Das Briefwahlbüro öffnet voraussichtlich ab dem 19. April 2022 zu folgenden Zeiten:

    Mo. – Fr.

    08.30 Uhr – 12.30 Uhr

    Mo. – Mi.

    14.00 Uhr – 16.00 Uhr

    Do.

    14.00 Uhr – 17.30 Uhr

    Freitag, 13.05.2022

    14.00 Uhr – 18.00 Uhr

     

    Sollten Sie einen nachweislich beantragten Wahlschein nicht erhalten haben, so besteht am Tag vor der Wahl, 14.05.2022 bis 12.00 Uhr die Möglichkeit zur Ersatzausstellung für nicht zugegangene Wahlscheine. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt!

    In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden, insbesondere wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

    Wie wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
    Die einfachste und bequemste Möglichkeit ist der Online-Wahlscheinantrag. Dieser wird an dieser Stelle ab dem 05.04.2022 freigeschaltet. Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen in Kürze zugesandt. Hierdurch erleichtern Sie uns eine zweifelsfreie Identifikation der Person und verhindern damit missbräuchliche Antragstellungen.

    Darüber hinaus kann der Wahlschein auch schriftlich oder mündlich bei der Stadt Lengerich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

    Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes wird ein Wahlscheinantrag zu Ihrer Verwendung abgedruckt. Bitte unterschreiben Sie den Antrag auf der Rückseite. Die antragstellende Person muss Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

    Bei Antragstellung per E-Mail ist zu beachten, dass auch hierbei Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der antragstellenden Person angegeben werden müssen. Die zusätzliche Angabe von Wählerverzeichnis- und Wahlbezirksnummer erleichtert die Zuordnung.

    Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder durch Ausfüllen der Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden an einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich nur ausgehändigt, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Der Bevollmächtigte darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Entgegennahme der Briefwahlunterlagen vertreten.

    Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?
    Der hellrote Wahlbrief für die Landtagswahl muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss dem Wahlamt der Stadt Lengerich spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr vorliegen, damit der Umschlag noch auf den zuständigen Briefwahlvorstand verteilt werden kann.

    Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl (Donnerstag, 12.05.2022) abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Briefwähler*innen können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. In jedem Fall trägt der/die Wähler*in das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden.

    Wer zahlt das Porto?
    Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Das Porto zahlt die Stadt Lengerich.

    Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt dann der/die Briefwähler*in.

  • Corona-Hygienemaßnahmen

    Corona-Hygienemaßnahmen

    Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie sollte die Stimmzettelkennzeichnung möglichst mit wählereigenem Schreibzeug (Kugelschreiber) erfolgen. Außerdem wird das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes im Wahllokal empfohen.

  • Deutsche im Ausland

    Deutsche im Ausland

    Anders als bei der Wahl zum Deutschen Bundestag sieht das Landeswahlgesetz keine Wahlberechtigung für im Ausland lebende Deutsche vor.

  • Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

    Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

    Wie bei anderen Wahlen ist auch bei der Landtagswahl das Wählerverzeichnis nur noch beschränkt einsehbar. In der Zeit vom 25. bis 29. April 2022 steht Ihnen das Wählerverzeichnis im Bürgerbüro zur Einsichtnahme zur eigenen Person bereit. Für Daten anderer Personen gilt dies nur unter sehr eng begrenzten Voraussetzungen (Glaubhaftmachung von Tatsachen, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses ergibt).

    Ein Einspruch ist schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift einzulegen, zudem müssen unter Umständen Beweismittel beigebracht werden. Die Entscheidung über den Einspruch erfolgt dann unverzüglich und wird Ihnen spätestens am 05. Mai 2022, gegebenenfalls durch Zustellung einer berichtigten Wahlbenachrichtigung, mitgeteilt.

  • Einspruch gegen das Wählerverzeichnis

    Einspruch gegen das Wählerverzeichnis

    Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, also vom 25. bis 29. April 2022 bei der Stadt Lengerich, Fachdienst 32/Sicherheit und Ordnung, Tecklenburger Str. 2, 49525 Lengerich, Raum 114, EG, Einspruch einlegen.

  • Hilfsperson

    Hilfsperson

    Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt das Wahlgesetz Ihnen als Wählerin oder Wähler, sich bei der Wahl von einer Hilfsperson unterstützen zu lassen.

    Eine Stellvertretung bei der Abgabe der Stimme ist nicht möglich. Wenn Sie nicht lesen können oder durch körperliche Gebrechen daran gehindert sind, den Stimmzettel eigenhändig auszufüllen, dann können Sie sich einer Hilfsperson bedienen. Bei der Tätigkeit der Hilfsperson handelt es sich lediglich um eine technische Hilfeleistung, nicht um eine Stellvertretung. Die Hilfsperson ist daher vollkommen an Ihre Wünsche gebunden.

    Sie können die Hilfperson selbst mitbringen oder ein Mitglied des Wahlvorstandes bitten, Ihnen zu helfen.

  • Öffnungszeiten des Briefwahlbüros

    Öffnungszeiten des Briefwahlbüros

    Wer seine Briefwahlunterlagen gerne persönlich beantragen möchte, der besucht das Briefwahlbüro im Sitzungspavillon der Stadtverwaltung (Gebäude Tecklenburger Str. 2).

    Durch den Nebeneingang im Foyer können Sie das Briefwahlbüro auch ohne vorherige Terminanmeldung besuchen. Auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie die Einhaltung der Corona- und Hygiene-Auflagen wird hingewiesen.

    Das Briefwahlbüro öffnet voraussichtlich ab dem 19. April 2022 zu folgenden Zeiten:

    montags bis freitags:8.30 bis 12.30 Uhr
    montags bis mittwochs:14.00 bis 16.00 Uhr
    donnerstags:14.00 bis 17.30 Uhr
    Freitag, den 13.05.2022:14.00 bis 18.00 Uhr

    In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden, insbesondere wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

  • Öffungszeiten der Wahllokale

    Öffungszeiten der Wahllokale

    Die Wahllokale haben am Wahlsonntag, den 15. Mai 2022, in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

  • Rechtliche Grundlagen
  • Wahlausschuss

    Wahlausschuss

    Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und zehn Beisitzern. Aufgaben des Wahlausschusses sind unter anderem die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge.

    Auch das Wahlergebnis wird vom Wahlausschuss festgestellt. Dies ist in § 34 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen festgelegt.

    Der gemeindliche Wahlausschuss hat für Bundestagswahlen, Landtagswahlen und Europawahlen keine Funktion.

  • Wahlberechtigung

    Wahlberechtigung

    Bis zum 24. April 2022 wird jede*r Wahlberechtigte schriftlich darüber informiert, dass sie oder er in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde. Dies geschieht durch die Wahlbenachrichtigung, aus der auch das Wahllokal zu ersehen ist.

    Diese Wahlbenachrichtigung enthält zudem einen Antrag für einen Wahlschein (Briefwahl).

    Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl Sie der Meinung sind, wahlberechtigt zu sein, so fragen Sie bitte baldmöglichst nach dem 24. April 2022 beim Wahlamt der Stadt Lengerich, Herr Schulte (Tel.: 05481/33-418) oder Frau Cermann (05481/33-424), nach.

  • Wahllokale

    Wahllokale

    Alle Wahllokale sind am Sonntag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Die Stimmabgabe erfolgt geheim. Sie müssen den Stimmzettel in einer Wahlkabine im Wahlraum kennzeichnen. Von sich aus können Sie nicht auf die geheime Stimmabgabe verzichten. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

  • Wahlrechtsgrundsätze

    Wahlrechtsgrundsätze

    Im Artikel 38 des Grundgesetzes ist festgelegt:

    "In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist."

    Damit sind die Wahlgrundsätze festgeschrieben:

    • Allgemein: Jede Person, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, kann wählen.
    • Unmittelbar: Die Abgeordneten werden von den Bürgern direkt gewählt (ohne Zwischeninstanzen).
    • Frei: Jede Person kann ohne Zwang und Kontrolle entscheiden, ob sie wählt und wen sie wählt.
    • Gleich: Jede Stimme hat das gleiche Gewicht bei der Auszählung.
    • Geheim: Niemand darf und kann feststellen, wie ein anderer gewählt hat.


    Darüber hinaus muss die Wahl vor den Augen der Öffentlichkeit stattfinden. Die wesentlichen Teile des Wahlvorgangs wie die Wahlhandlung, mit Ausnahme der Stimmabgabe, und die Ergebnisermittlung sollen öffentlich überprüfbar sein.

  • Wahltermin

    Wahltermin

    Der Wahltermin ist der 15. Mai 2022.

    Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

  • Wahlvorstand

    Wahlvorstand

    Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet. Der Wahlvorstand besteht aus Wahlberechtigten, die diese Aufgabe ehrenamtlich wahrnehmen. Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus

    • dem Wahlvorsteher / der Wahlvorsteherin,
    • dem stellvertretenden Wahlvorsteher / der stellvertretenden Wahlvorsteherin,
    • dem Schriftführer / der Schriftführerin,
    • dem stellvertretenden Schriftführer / der stellvertretenden Schriftführerin sowie
    • zwei bis drei Beisitzern / Beisitzerinnen.


    Zur Übernahme des Ehrenamtes als Wahlvorstandsmitglied ist grundsätzlich jede*r Wahlberechtigte verpflichtet.

  • Widerspruchsrechte

    Widerspruchsrechte

    Die Meldebehörde (Bürgerbüro) darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über bestimmte Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen. Dies ist in § 50 Bundesmeldegesetz geregelt.

    Sie haben das Recht, der Weitergabe Ihrer Daten zu widersprechen. Dies kann schriftlich beim Bürgerbüro, Tecklenburger Straße 2, 49525 Lengerich, geschehen.

    Auch wenn Sie als Wahlhelfer oder Wahlhelferin verzeichnet sind, haben Sie die Möglichkeit, der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten für künftige Wahlen zu widersprechen. Dies ist in § 11 Landeswahlgesetz geregelt.

    Diesen Widerspruch können Sie formlos beim Wahlamt, Tecklenburger Straße 2, 49525 Lengerich, einlegen.

    Dieser Widerspruch gilt für die beim Wahlamt geführte Wahlhelferdatei. Sollten Sie jedoch als Angehöriger des öffentlichen Dienstes bei einer künftigen Wahl von Ihrem Arbeitgeber vorgeschlagen werden, so werden Sie erneut in die Wahlhelferdatei aufgenommen.

  • Zu-, Um- oder Wegzug nach Erstellung des Wählerverzeichnisses

    Zu-, Um- oder Wegzug nach Erstellung des Wählerverzeichnisses

    In das Wählerverzeichnis der Stadt Lengerich sind alle Wahlberechtigten von Amts wegen eingetragen, die am 03. April 2022 bei der Meldebehörde für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet waren. Personen mit Nebenwohnung sind nicht eingetragen.

    Umzug innerhalb von Lengerich
    Wahlberechtigte, die nach dem Stichtag (03.04.2022) innerhalb der Gemeinde umziehen, bleiben in dem Wahlbezirk eingetragen, in dem sie zum Stichtag gemeldet waren. Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks ist nicht möglich.

    Zuzug innerhalb von NRW nach Lengerich
    Wahlberechtigte, die aus einer anderen Kommune im Land Nordrhein-Westfalen zuziehen und sich nach dem 03. April 2022 bei der Stadt Lengerich anmelden, bleiben im Wählerverzeichnis der bisherigen Gemeinde eingetragen und können dort wählen.

    Wollen Sie jedoch in Lengerich wählen, müssen Sie spätestens bis zum 24. April 2022 einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Stadt Lengerich beim Wahlamt stellen. Sie werden in diesem Fall aus dem Wählerverzeichnis Ihrer bisherigen Gemeinde gestrichen.

    Zuzug außerhalb von NRW nach Lengerich
    Ziehen Sie aus einem anderen Bundesland zu und melden sich bis zum 29. April 2022 bei der Stadt Lengerich an, so werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.

    Wegzug aus Lengerich
    Ziehen Sie bis zum Wahltag aus Lengerich weg, so geht das Wahlrecht für die Landtagswahl in Lengerich nicht verloren. Sie können, sofern Sie in der neuen Gemeinde keinen Antrag auf Eintragung in das dortige Wählerverzeichnis stellen, weiterhin in Lengerich wählen, beispielsweise per Briefwahl.

    Weitere Fragen zum Wahlrecht sowie zur Eintragung in das Wählerverzeichnis beantwortet Ihnen gerne das Wahlamt der Stadt Lengerich.