Dienstleistungen
Meldebescheinigung (einfach oder erweitert)
Eine Meldebescheinigung erhalten Sie im Bürgerbüro.
Die Antragsstellung kann persönlich erfolgen, durch ein Familienmitglied oder durch eine dritte Person mit Vollmacht.
Gebühren |
- 9,00 Euro -> gebührenfrei bei Beantragung einer Sozialleistung (z.B. Arbeitslosengeld, Rente nach dem Sozialgesetzbuch) mit entsprechendem Nachweis |
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
Benötigte Dokumente |
- Personalausweis bzw. Reisepass - bei einer Beantragung durch eine dritte Person, ist für die sofortige Aushändigung eine Vollmacht erforderlich, andernfalls wird Ihnen die Bescheinigung nach Eingang der Gebühr an Ihre Meldeanschrift gesandt |