Grundsteuerreform

2022 werden neue Daten von Eigentümer*innen erhoben.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Ab 2025 gelten neue Grundsteuerwerte. Die Bemessungsgrundlagen dafür werden im Jahr 2022 ermittelt.

Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz werden von der Finanzverwaltung NRW aufgefordert, die aktuellen Merkmale ihres Grundstücks zum Zeitpunkt 01.01.2022 anzugeben. Diese Erklärung kann zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.01.2023 online unter www.elster.de abgegeben werden. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen. Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.

Erforderliche Angaben sind u. a.: Fläche des Grundstücks, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohnfläche, Baujahr des Gebäudes.

Aufgrund der eingereichten Angaben werden drei Bescheide erstellt:

  • den Grundsteuerwertbescheid,
  • den Grundsteuermessbescheid,
  • den Grundsteuerbescheid.

Die neu berechnete Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 auf Grundlage des Grundsteuerbescheides zu zahlen, bis dahin gelten die aktuell bestehenden Regelungen fort.

Um die Erklärung zu erleichtern, werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken ein Informationsschreiben der Finanzverwaltung erhalten, aus dem sich wesentliche Daten ergeben, die für die Erklärung relevant sind. Auch die Eigentümerinnen und Eigentümer von aktiven Betrieben der Land- und Forstwirtschaft werden von der Finanzverwaltung gesondert mit unterstützenden Hinweisen informiert.

In einem gemeinsamen Video haben die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag auf die Notwendigkeit zur Umsetzung der Reform der Grundsteuer hingewiesen. Das Video finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=7AL6c8faBHk.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.Sie erreichen das Finanzamt Ibbenbüren unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 05451-920-1959 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.