Dienstleistungen
Gaststättenerlaubnis
Die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis richten sich nach persönlichen Gegebenheiten. Ein persönliches Informationsgespräch mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in ist vor der Antragsstellung erforderlich.
Mit Inkrafttreten des Wirtschafts-Portal-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (WiPG NRW) am 01.07.2020 wurde das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (kurz: WSP.NRW) gegründet. Das Antragsportal ist das digitale Zugangstor für die Wirtschaft und stellt den einheitlichen Ansprechpartner für NRW dar.
Im WSP.NRW kann der/die Nutzer:in über verschiedene Wege zu den online-Diensten gelangen. Unter dem folgenden Link sind alle derzeit verfügbaren online-Anträge aufgeführt. Gerne dürfen Sie Ihren Antrag auch über das Portal online einreichen: https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege.
Gebühren | Diese Dienstleistung ist gebührenfrei. |
Formulare | |
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
Benötigte Dokumente |
- Führungszeugnis - Unterrichtsnachweis der IHK - Bescheinigung des Gesundheitsamtes (nur bei Speisewirtschaft) - Gewerbezentralregister für Antragsteller und Ehegatten - Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse des Wohnortes - geprüfter Lageplan und Grundrisszeichnung der Bauordnungsbehörde (nicht älter als ein Jahr) - Kopie des Pachtvertrages - Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen) |