Dienstleistungen
Hebesätze / Steuerhebesätze
Besteuerungsgrundlage für die Grund- und Gewerbesteuer ist der Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuermessbetrag, der durch das Finanzamt festgesetzt wird.
Durch Multiplikation mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde ergibt sich daraus die Höhe der zu zahlenden Steuer.
Die aktuellen Hebesätze der Stadt Lengerich sind:
- Grundsteuer A: 286 v.H.
- Grundsteuer B: 528 v.H.
- Gewerbesteuer: 442 v.H.
Die Hundesteuer bemisst sich danach wie viele Hunde in einem Haushalt gehalten werden.
Die Höhe der jährlichen Steuer bemisst sich nach der Satzung wie folgt:
- für 1 Hund: 96,00 Euro
- für 2 Hunde: 108,00 Euro je Hund
- ab 3 Hunde: 120,00 Euro je Hund
- für 1 gefährlichen Hund: 360,00 Euro je Hund
- ab 2 gefährlichen Hunden: 448,00 Euro je Hund
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
Globale Rechtsgrundlagen |
|
Lokale Rechtsgrundlagen |